KOMMUNIKATIONS-VORBEHALT: Postsendungen koennen verloren gehen, im zusammenspiel mit unzeitgemaessen verfahren z.b. im justizapparat und im rahmen terroristischer anschlaege missbraucht werden. Zur beiderseitigen sicherheit, nachhaltigkeit, unversehrtheits-fuersorge und vorsorge muss eine verbindlichkeit ueber post zugestellter mitteilungen ausgeschlossen werden. |